1. Konflikte und Schiedsverfahren
Konflikte gehören zum Zusammenleben dazu. Sie zeigen, welche Themen wichtig sind und wo Interessen auseinanderdriften. Konflikte müssen nicht zum Problem werden, wenn sie aktiv und konstruktiv angegangen werden.
Eine Möglichkeit, den Weg zu einer konstruktiven Konfliktlösung einzuschlagen sind Schiedsverfahren. Diese können insbesondere bei Streitigkeiten des alltäglichen Lebens helfen, staatliche Gerichtsverfahren zu vermeiden. So können private Streitigkeiten beigelegt werden, ohne dass es zu langwierigen und teuren Prozessen kommt.
Nach dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (www.schiedsamt.de/buerger) läuft eine Schlichtung wie folgt ab:
- in einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand des Streites und das Ziel der Schlichtung festgelegt
- die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen
- verhandelt wird ausschließlich mündlich
- die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen
- die Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen
- kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Unterschreiben beide Parteien ist der Vergleich rechtswirksam
Die Besonderheit des Schiedsverfahrens ist, dass die Streitparteien eine dritte Person – die Schiedsperson – einbeziehen, um eine gütliche Einigung zu erreichen. Bundweitweit gibt es nach Angaben des Bundesverbands rund 6.000 ehrenamtlich wirkende, durch die jeweiligen kommunalen Parlamente für fünf Jahre gewählte und vom zuständigen Amtsrichter vereidigte Schiedspersonen. In 60 Prozent der Schlichtungen kann eine Einigung erzielt werden.
Dies ist Grund genug, einmal den Blick auf ein konkretes Schiedsverfahren zu werfen. Im Folgenden beschreibt ein Schiedsmann exemplarisch ein Verfahren, dass dieser durchgeführt hat. Nach den Regeln des Bundesverbands Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. erfolgt die Veröffentlichung ohne Namen der Beteiligten.
2. Ein Schiedsverfahren im Kontext Beleidigung. Beschreibung eines Schiedsmanns
Selbstvorstellung
Als Schiedsmann in einer Kleinstadt bin ich neben den üblichen Streitereien zwischen Nachbar:innen (Grünschnitt und Grundstücksgrenzen) auch zuständig, wenn die Anschuldigung einer Beleidigung erhoben wird.
Ich leiste diese Arbeit im Ehrenamt und bin seit vier Jahren vor dem Amtsgericht vereidigter Schiedsmann. Ehrenamtliches Engagement ist mir schon immer wichtig, um einen kleinen Beitrag für ein angenehmes Miteinander im Gemeinwesen zu leisten. Hauptberuflich arbeite ich als Organisationsberater und Personalentwickler in eigener Firma.
Der Streit
Ein namhafter Sportverein hatte zu Ehren eines verstorbenen berühmten Profis ein Turnier organisiert. Zu diesem Anlass sponsorte Herr A. die Urkunden für talentierte Nachwuchsspielerinnen und Spieler in vierstelliger Höhe. Die örtliche Zeitung berichtete darüber.
Herr A. ist auch sehr aktiv in den sozialen Medien. Herrn B. missfielen diese Beiträge von Herrn A. sehr. Deshalb reagierte er in den sozialen Medien darauf: Herr B. bezeichnete Herrn A. als Rassisten und verurteilte dessen Texte und Äußerungen als menschenunwürdig. Er adressierte auch in Richtung des Sportvereins, dass dieser sich gut überlegen solle, ob er in der Öffentlichkeit mit so jemandem wie Herrn A. in Verbindung gebracht werden wolle.
Diese Bezeichnung von Herrn B. in den sozialen Medien als Rassist betrachtete Herr A. als Beleidigung gegen seine Person und wandte sich an seine Anwältin. Beim Schiedsgericht ging daraufhin ein Antrag der Anwaltskanzlei ein: Der Antragsteller, Herr A., fordert den Antragsgegner, Herrn B., auf, sich öffentlich zu entschuldigen und eine bestimmte Summe als Schadensersatz an eine gemeinnützige Stiftung zu zahlen. Begründet wurde dies damit, dass Herr B. den Antragsteller öffentlich beleidigt habe.
Als Schiedsmann lud ich Herrn A. und Herrn B. zum Schiedsverfahren ein. Mit der Anwältin besprach ich, dass es für das Verfahren zielführender sei, wenn sie nicht an dem Gespräch teilnehme.
Erste Eindrücke des persönlichen Zusammentreffens
Das Schiedsverfahren fand in einem Raum der Gemeindeverwaltung statt. Herr B. erschien vor der Zeit, mit einer dicken Kladde unter dem Arm, in der alle durch Herrn A. in den letzten zwei Jahren verfassten Texte aus den sozialen Medien abgelegt und offenbar markiert waren.
Herr A. traf kurz nach der Zeit ein, Raum nehmend und mit der Idee, Herrn B. zur Begrüßung die Hand zu reichen, was dieser ablehnte und kommentierte, dass er erst einmal das Gespräch abwarten wolle.
Herr B. fühlte sich offenbar gut, da er die schriftlichen problematischen Formulierungen oder Entgleisungen des Herrn A. nicht unwidersprochen hingenommen hatte und gut vorbereitet zum Treffen erschien. Etwas aufgeregt vor der unmittelbaren Konfrontation schien er dennoch, da er Herrn A. noch nie persönlich begegnet war.
Herr A. verstand nicht, warum jemand ihn bei dem Sportverein in ein schlechtes Licht gestellt habe. Er fühlte sich durch die Bezeichnung Rassist angegriffen und verleumdet. Denn schließlich zeige er mit seinen Beiträgen in sozialen Medien nur die Missstände auf, die aus seiner Sicht durch bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie Migrant:innen und Obdachlose entstünden.
Ich selbst war beruhigt, dass die Anwältin sich an meine Empfehlung hielt und nicht dabei war. Immer wenn Anwält:innen zugegen waren, drehte sich das Gespräch um juristische Tatbestände, aus denen hervorgeht, ob die Bezeichnung rechtens war oder eben nicht. Ein solches Vorgehen dient aber nicht einer Verständigung und persönlichen Annäherung, insbesondere dann nicht, wenn die Aussagen oder Einordnungen juristisch nicht ganz eindeutig sind. Gerade im Themenfeld von Diskriminierung und Rassismus im alltäglichen Miteinander, gibt es sehr viele Graubereiche und wenig festgelegte Grenzen.
Gleichfalls war mir klar, dass dieses Gespräch schwierig werden könnte. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Berater für Menschen, die sich mit extrem rechten Positionen und Anfeindungen auseinandersetzen mussten, stellte ich mir ein Szenario vor, bei dem ich lediglich auf die Einhaltung der Gesprächsregeln verweisen würde: ausreden lassen, zuhören, nicht beleidigen oder beschimpfen. Gleichfalls war ich vorbereitet, viele extreme Positionen auszuhalten. Könnte sehr anstrengend werden.
Annährung – Zug um Zug
Die nächsten 75 Minuten war ich jedoch Zeuge einer unglaublichen kommunikativen Leistung der beiden so gegensätzlichen Menschen und ihren jeweiligen Haltungen.
Das Gespräch begann nach meiner Einführung damit, dass sie ungefragt Gemeinsamkeiten ihrer beider Lebenswege identifizierten. Beide seien Unternehmer, der eine als Verleger in Rente, der andere als Immobilienmakler. Beide seien bei den Grünen gewesen und beide engagierten sich ehrenamtlich im Gemeinwesen.
Üblicherweise gebe ich nach einer Vorstellungsrunde dem Antragsteller das erste Wort zur Darlegung seiner Anliegen. Was möchte er in den kommenden 60 Minuten erreichen, was steht im Antrag? Aus Gründen der sehr hohen emotionalen Anstrengung in solchen Gesprächen begrenze ich die Zeit grundsätzlich auf 60 Minuten. Im Bedarfsfall wird ein weiterer Termin angesetzt.
Und los ging es. Herr A. sagte, dass er den Antrag, den seine Anwältin verfasst hat, gar nicht gelesen habe. Er wolle jetzt darüber sprechen und verstehen, warum sich Herr B. mit seinen Anschuldigungen gleich öffentlich an den Sportverein gewendet habe, einen seiner wichtigsten Geschäftspartner.
Ich frage Herrn B., was er nach den ersten Ausführungen verstehe und worauf er eingehen wolle. Das ging gut, weil er prompt in einfachen, verständlichen Worten erklärte, dass er die schriftlichen Äußerungen des Herrn A. zu Obdachlosen, Muslima mit Kopftuch, die als Lehrerin arbeiteten und zu geflüchteten Menschen, die Schutz im Asyl suchten, für so herabwürdigend halte, dass ihm da kein passenderes Wort als „Rassist“ eingefallen sei. Und er habe das bewusst öffentlich gemacht, damit Menschen neben dieser auch eine andere Perspektive zur Kenntnis nehmen konnten. Sonst entstünde der Eindruck, dass, was der regional einflussreiche und bekannte Herr A. formulierte, eine mehrheitsfähige Meinung unwidersprochen darstellte. Er wolle, dass sich Herr A. bewusstwerde, dass seine Äußerungen rassistisch und verachtend sind.
Jetzt war ich sehr gespannt, wie die sicherlich defensive Antwort des Herrn A. aussehen würde. Weit gefehlt. Herr A. zeigte sich dankbar, weil ihm das so noch niemand erklärt habe. Da er sich meist in Kreisen bewege, wo es zu seinen Äußerungen bisher kein Widerspruch gab, sondern eher Zuspruch, sei es ihm nicht bewusst, dass es auch andere Einschätzungen gäbe. Außerdem ging er auf den Sachverhalt des von ihm beschriebenen Fehlverhaltens ein und betonte, dass man das ja wohl mal thematisieren dürfe.
Herr B. schien ihm das zu glauben, reagierte gelassen, ohne auf diese vermeintliche Provokation „Das wird man ja wohl mal sagen dürfen“ einzugehen und konfrontierte ihn unmittelbar mit einem seiner letzten Texte, der vor gut einem halben Jahr im regionalen Wochenblatt veröffentlicht wurde.
Nun wollte Herr A. zu meiner Überraschung genau wissen, was er da geschrieben habe und warum das als rassistisch eingeordnet werde könne. Tatsächlich wollte er zuhören, verstehen und sich streiten.
Das wiederum ging gut, weil Herr B. auf alle Texte und schriftlichen Passagen vorbereitet war und eins ums andere mit ihm durchging. Ich fühlte mich wie im Theater in der ersten Reihe und mischte mich nicht ein. Das Stück hieß: Annäherung – Zug um Zug.
Es stellte sich heraus, dass Herr A. seit vielen Jahren aktives Mitglied der CDU war und sich ganz klar zu den Grundwerten dieser Partei und der Verfassung bekannte. Er scheute auch nicht, mit Vertretern aus dem extrem rechten Spektrum im Kreistag oder beim Stammtisch ins Gespräch zu gehen und sich zu streiten. Und es stellte sich heraus, dass er sich bewusst wurde, welche Kraft Texte und Sprache haben können. Worte können verletzen und gleichzeitig meinungsbildend für Lesende wirken.
Die Einigung
Nach gut 45 Minuten schritt ich ein, um die beiden dazu zu bringen, etwas Konkretes an Verabredungen für das verpflichtende Protokoll zu verfassen. Wieder einmal überraschend stellten die beiden Gemeinsamkeiten auf.
Der eine als Verleger und Texter bot dem anderen an, dessen Texte künftig vor Veröffentlichung zu kommentieren. Zustimmung.
Der andere bot an, gemeinsam Texte in Form von Pro und Kontra zum Beispiel in den Wochenblättern oder anderen Medien, zu denen er Zugang habe, zu veröffentlichen. Zustimmung.
Sowohl der Vorwurf der Beleidigung als auch die im Antrag verlangte Wiedergutmachung waren damit vom Tisch. Durch das Kennenlernen war es beiden Parteien möglich, besser nachzuvollziehen, was hinten den in sozialen Netzwerken geteilten Positionen steckt. Herr B. bekundete, dass er Herrn A. künftig öffentlich als Person nicht mehr als Rassisten bezeichnen würde. Er werden ihm jedoch öffentlich weiter fair und hart widersprechen, wenn er dies in der Sache für geboten halte und darauf hinweisen, wenn geteilte Inhalte rassistisch wirkten.
Zum Schluss gaben sie sich doch noch die Hand. Ein bemerkenswerter Abend.
Als ich 15 Minuten, nachdem die beiden ihre Unterschrift unter den gemeinsamen Text gesetzt und den Saal verlassen hatten, aus dem Gebäude trete, sehe und höre ich sie noch auf dem Parkplatz weiter diskutieren. Geht eben doch.
3. Reflexionen des Schiedsmanns
Dieses Schiedsgespräch verlief für mich doch unerwartet. Daran haben beide Streitparteien einen wesentlichen Anteil. Herr B. sprang über seinen Schatten und seine Vorurteile, war gut vorbereitet mit all den Texten und Zitaten. Herr A. zeigte sich streitlustig und suchte Widerspruch, war aber auch ehrlich bereit, sich selbst besser zu verstehen und seine Meinung und Position zu formulieren, ohne abwertende Beschreibungen zu verwenden.
Gerne möchte ich auch beschrieben, wie ich mich in der Rolle des Schiedsmanns erlebt habe. Ich zog mich trotz meiner klaren Meinung, die ich für mich behielt, auf meine Rolle als Moderator zurück und ließ viel Raum für deren Auseinandersetzung. Meine politische Verortung spielte keine Rolle. Es fiel mir nicht schwer, vermeintlich rassistische Formulierungen auszuhalten, weil ich darauf vertrauen konnte, dass sie zumindest hier in diesem von mir gebotenen Rahmen nicht stehen gelassen würden und ich auch nicht direkt betroffen bin von entsprechenden Aussagen. Ich behielt mir vor, falls es doch Überhand nehmen sollte, mich zu positionieren, im Sinne meines Auftrags als Mandatsträger für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Ich kann gut gegensätzliche Meinungen und Positionen hören und aushalten, ohne diese zu bewerten, was gut und falsch wäre; auch hohe Emotionalität aushalten, fällt mir leicht. Ich hätte dieses Gespräch bei Eskalationen jederzeit abgebrochen. Sobald deutlich geworden wäre, dass einer der beiden anfinge, zu agitieren und Parolen oder Phrasen zu verwenden würde und sich dahinter versteckte, hätte ich interveniert.
In meiner Tätigkeit als Schiedsmann erlebe ich oft, dass eine Äußerung dazu führt, dass die andere Seite „dicht“ macht. Auch in diesem Schiedsverfahren bestand diese Möglichkeit. Herr B. hätte „dicht“ gemacht, wenn er von Herrn A. beschimpft worden wäre und das Gefühl gehabt hätte, dieser habe gar kein Interesse an seinen Anliegen. Herr A. hätte den Weg hin zu einer gütlichen Einigung verlassen, wenn er das Gefühl gehabt hätte, als Person persönlich beleidigt zu werden und nicht den Raum bekommen hätte, sich zu erklären. Dies beinhaltete, dass er im ersten Schritt zunächst abwertende Formulierungen gegen andere Menschen verwenden konnte, ohne direkten Widerspruch einzusammeln.
In der Rückschau möchte ich auch beschreiben, was meiner Ansicht nach bei solchen Gesprächen förderlich ist. In Auseinandersetzungen mit antidemokratischen, diskriminierenden oder abwertenden Positionen ist eine detaillierte Kenntnis, was genau geschah, sehr wichtig, aus der einen und anderen Perspektive. Die Bewertung, der andere sei Rassist, Sexist, etc., hilft nicht weiter, wenn es darum geht, eine andere Position aufzuzeigen, Perspektivwechsel anzuregen oder gar aufzuklären. Die Kunst und Fähigkeit, trotz mancher Äußerungen an der eigenen „Kotzgrenze“ für sich selber eine Offenheit und Bereitschaft zum Zuhören und Verstehen-Wollen einzunehmen kann man trainieren und üben.
Es kann helfen, Person und Aussage zu trennen, sich Gedanken dazu zu machen, welche Beweggründe hinter dem Gesagten liegen, oder auch Gemeinsamkeiten auszumachen. Beschreibung von Wahrnehmungen helfen mehr als gegenseitige Bewertungen oder Abwertungen, zu denen wir alle schnell neigen.
Es braucht aber auch gesellschaftlich mehr Gelegenheiten, auf Menschen zu treffen, die vermeintlich extrem gegensätzliche Meinungen vertreten. Dafür braucht es eine grundsätzliche Bereitschaft, sich aus der Komfortzone zu bewegen und eventuell auch bewusst bestimmte Orte anzusteuern. Genau das formulierte Herr A., als er sagte, dass er häufig nur in seiner eher konservativeren Bubble unterwegs sei und nur Zuspruch oder kein Widerspruch für seine Äußerungen erntete.
Hinderlich bei solchen Gesprächen sind dagegen Rechthaberei oder das Ziel, jemanden mit Sachinformationen Überzeugen zu wollen. Wenn ich nicht bereit bin, meine eigene Haltung zu hinterfragen, kann ich dies auch nicht von anderen erwarten. Oft erlebe ich gerade in akademisch linken Milieus genau das: Ich habe immer recht und die anderen sind falsch und gefährlich. Mangel an Mut und Bereitschaft, sich mit anderen politischen Positionen, oder den Menschen und derer Lebenssituationen auseinanderzusetzen, ist weit verbreitet.
Das Gegenteil zu pflegen und zu üben, ist leicht gesagt, aber harte innerliche Arbeit. Da, wo sie geschieht, passiert Ungeahntes. Einmischen, Widersprechen, Emotionen zeigen und Argumente aushalten, lohnt sich im Sinne „nachbarschaftlichen Friedens“ wie es im Nachbarrechtsgesetz steht.
